KAMPFGERICHT

 

Das Schwingen hat ein eigenes Ranglistensystem: Vor jedem „Gang“ (Kampf) teilt das Kampfgericht die Schwinger ein. Für jeden neuen Gang bestimmt der Kampfrichter die Gegner, die im nächsten Gang gegeneinander antreten werden. Das Einteilungsgericht, das auch als Einteilungsbüro bezeichnet wird, besteht aus 3 bis 6 Personen.

 

Eine Besonderheit ist, dass die Gänge nicht bereits vor dem Schwingfest fest stehen. Die Karten werden bei jedem Gang neu gemischt werden. Vor einem Schwingfest ist also kein «Spielplan» erhältlich, wie dies beispielsweise bei einem Fussballturnier der Fall ist.

 

Nach der Einteilung folgt der eigentliche Wettkampf: Ein Gang dauert in der Regel 5 Minuten und wird von einem Platzkampfrichter auf dem Sägemehl und zwei Kampfrichter am Tisch geleitet und anschließend bewerte.

 

Vor Beginn des Ganges geben sich die Schwinger die Hand, anschließend wird gekämpft und am Schluss wischt der Sieger dem Verlierer das Sägemehl von den Schultern.

 

Das Kampfgericht

Für die Durchführung eines Schwingfestes sind zu wählen oder zu bestimmen :

 

a) das Einteilungskampfgericht

b) das Platzkampfgericht

 

Aufgaben des Einteilungskampfgerichtes

Das Einteilungsgericht besteht aus mindestens drei Personen. Seine Aufgaben sind wie folgt :

 

Gewährleistung über die Einhaltung der Bestimmungen des Technischen Regulativs des ESV in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verbandsvorstand.

 

Vollzug des technischen Regulativs im Rahmen seiner Kompetenzen

 

Einteilung der Schwinger in Paare

 

Erstellung von Zwischen- und Schlussranglisten

 

Aufgaben des Platzkampfgerichtes

Pro Sägemehlring werden drei Kampfrichter bestimmt, die sich die folgenden Aufgaben teilen :

 

Der Platzkampfrichter leitet und überwacht den Wettkampf gemäß den Bestimmungen des entsprechenden Regulativs. Er entscheidet primär über Sieg oder Niederlage, sofern er dies von seinem Standort aus einwandfrei sehen kann. Er macht für die Bewertung den Notenvorschlag. Massgebend für die definitiv erteilte Note ist der Mehrheitsbeschluss aller drei Kampfrichter.

 

Die TischKampfrichter rufen die Schwinger zum Wettkampf auf, kontrollieren die Anzeigetafeln, überwachen den Verlauf des Ganges, entscheiden mit über Sieg oder Niederlage, entscheiden mit bei der Bewertung der Notengebung und besorgen den korrekten Eintrag von Name, Platznummer, Resultat und Note auf den Notenblättern.

 

Die drei Platzkampfrichter wechseln ihre Funktion im Verlaufe des Festes mehrmals.

 

Wettkampf

Das Schwingen teilt sich in je zwei Gängen in Anschwingen, Ausschwingen und Ausstich bzw. zweiter Ausstich am Eidg. Schwing- und Älplerfest.

 

Die Gangdauer wird vom zuständigen Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Einteilungskampfgericht bestimmt und beträgt in der Regel fünf Minuten.

 

Vor und nach dem Gang begrüssen sich die Schwinger mit Handschlag als Zeichen der friedlichen Austragung des Kampfes und der gegenseitigen Achtung. Die Kampfrichter haben das Grifffassen vor Beginn des Ganges und nach jedem Unterbruch zu überwachen.

 

Das Kampfgericht muss den Gang unterbrechen :

 

wenn Unfallgefahr besteht;

wenn das Schwingerpaar an Hindernisse gerät;

wenn das Schwingerpaar beide Hosengriffe fahren lässt;

wenn der angreifende Schwinger keinen Hosengriff hat;

wenn das Schwingerpaar stehend beim Sägemehlrand angelangt ist;

wenn die Schwinger die Grenze des Sägemehlrings überschreiten;

wenn rohe und gefährliche Griffe oder anhaltendes Kopfeinstellen gegen die Schulter des Gegners angewendet werden;

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Jean-Claude Portmann

Leiter der ARLS-Kampfrichter

gajap@sensemail.ch

079 358 21 73

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Marielle Tissot

Sekretärin

marielle.tissot@bluewin.ch

079 607 78 39

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Pierre-Alain Toffel

Leiterin der Fr-Kampfrichter

atelier.toffel@bluewin.ch

079 347 52 41

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Einteilungsgericht

 

 

 

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Pflichtenheft der KampfrichterKommission

 

 

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Charta der Kampfgerichte und Kommissionsmitglieder